Ab dem 01. Januar 2024 fallen bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz keine Einfuhrgebühren mehr an. Auch die Angabe eines Ursprungslandes wird ab dann hinfällig.
Aber was bedeuten diese Änderungen für hiesige und ausländische Händler?
Ab 2024 fallen die Industriezölle in die Schweiz – das sollten Händler wissen
Schon im Jahr 2017 beschloss der Bundesrat diverse Massnahmen gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“ und bereits 2019 stellte der Schweizer Wirtschaftsminister Guy Parmelin den Plan der Zoll-Abschaffung vor. Mit diesem Schritt sollten zum einen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden, aber auch die Konsumenten sollten davon profitieren können. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz insgesamt gesteigert werden.
Betroffene Industriegüter sind alle Waren ausser Agrargüter, Futter- und Lebensmittel. Sie machen wertmässig rund 95 Prozent aller Importe in die Schweiz aus. Ab nächstem Jahr ist es jetzt soweit.
Bei der Einfuhr von Industrieprodukten in die Schweiz – egal aus welchem Ursprungsland – fallen keine Zollgebühren mehr an.
Was heisst das für Händler?
„Wichtig zu verstehen ist auch, dass mit der Aufhebung am 1. Januar 2024 erstmal keine Anpassungen am Verzollungsprozess einhergehen. Allerdings wird es noch zu Vereinfachungen und Erleichterungen kommen mit der Einführung des neuen Warenverkehrssystems «Passar» im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT und des neuen Zollrechts (BAZG-VG).“ wie auf der Seite carpathia.ch zu lesen ist.
Wenn auch die Einfuhrzölle wegfallen, gilt es weiterhin Gewichtsangaben zu machen und eine Zolltarifnummer – neue muss diese nur noch 6 Ziffern enthalten – anzugeben. Weitere Abgaben, wie die Mehrwertsteuer, bleiben auch ab 2024 bestehen. Der bisher zwingend nötige Ursprungsnachweis fällt hingegen weg.
WANN
Ab dem 1. Januar 2024 werden die Industriezölle aufgehoben.
Diese Aufhebung betrifft sämtliche Industrieprodukte und schließt alle Waren in der Schweiz ein, mit Ausnahme von Agrarprodukten wie Futtermitteln und Erzeugnissen der Fischerei.
ZIEL
Die Aufhebung der Industriezölle soll sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern Vorteile bieten, indem sie eine Vielzahl von Produkten wie Autos, Fahrräder, Schuhe und Textilien erschwinglicher macht.
Gleichzeitig soll dies die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken.
DEKLARATIONSPFLICHT
Auch nach der Abschaffung der Industriezölle ist nach wie vor eine Deklaration der importierten Waren erforderlich, um statistische Daten zu sammeln und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu erheben.
VORTEILE
Schweizer Unternehmen, die operativ tätig sind, erfahren Vorteile durch Vereinfachungen in der Tarifierung und Administration, einschließlich dem Wegfall von Ursprungsnachweisen.
Im Handel führt die Abschaffung der Industriezölle im Wesentlichen zu niedrigeren Kosten beim Import von Waren.
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