Was heisst das für Händler?
“Wichtig zu verstehen ist auch, dass mit der Aufhebung am 1. Januar 2024 erstmal keine Anpassungen am Verzollungsprozess einhergehen. Allerdings wird es noch zu Vereinfachungen und Erleichterungen kommen mit der Einführung des neuen Warenverkehrssystems «Passar» im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT und des neuen Zollrechts (BAZG-VG).” wie auf der Seite carpathia.ch zu lesen ist.
Wenn auch die Einfuhrzölle wegfallen, gilt es weiterhin Gewichtsangaben zu machen und eine Zolltarifnummer – neue muss diese nur noch 6 Ziffern enthalten – anzugeben. Weitere Abgaben, wie die Mehrwertsteuer, bleiben auch ab 2024 bestehen. Der bisher zwingend nötige Ursprungsnachweis fällt hingegen weg.